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LG Wuppertal, 10.12.2009 - 9 S 263/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zurechnung einer Fristversäumnis durch verspäteten Eingang eines Telefaxes aufgrund eines Organisationsverschuldens in der Kanzlei eines Prozessbevollmächtigten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Remscheid, 12.08.2009 - 28 C 223/08
- LG Wuppertal, 10.12.2009 - 9 S 263/09
- BGH, 07.07.2010 - XII ZB 59/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.05.2007 - VIII ZB 128/06
Anforderungen an Ausgangskontrolle eines Rechtsmittels
Auszug aus LG Wuppertal, 10.12.2009 - 9 S 263/09
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der anwaltliche Prozessbevollmächtigte durch eine zuverlässige Ausgangskontrolle Sorge dafür tragen, dass fristwahrende Schriftsätze rechtzeitig hinausgehen; dem wird bei der Übermittlung solcher Schriftsätze per Telefax nur dann genügt, wenn der Rechtsanwalt " seinen dafür zuständigen Mitarbeitern die Weisung erteilt, sich einen Einzelnachweis ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu prüfen und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichts zu löschen" (BGH u.a. mit Beschluss vom 8. Mai 2007, Az. VIII ZB 128/06 - mwN).